Normalerweise gibt es auf dem Dümmer ein Befahrungsverbot für Motorboote mit Verbrenungsmotoren.
Wir haben für die Woche der Meisterschaft und die Trainingsvorwoche eine großzügige Ausnahmegenehmigung des Landkreises Diepholz erhalten (s. Auszüge der Genehmigung).
In dieser Genehmigung sind Vorgaben für die Befahrung und die Ausrüsrung der Boote enthalten. Ich weise darauf hin, dass diese strikt einzuhalten sind.
Wir brauchen also im Vorfeld pro Boot einen Antrag, in dem die beiden Blätter „Beschreibung und Betriebssicherheitsnachweis“ komplett auszufüllen sind. Diese schicken sie bitte an
Die darin erwähnte Kennzeichnung für das Boot erhalten sie im Regattabüro der SVH.
Wir berechnen pro Boot und pro Woche € 50, die bei der Anmeldung bar zu entrichten sind.
Die Boote werden im Hafen des Nachbarvereins BSC (bitte nach Anweisung) untergebracht. Die Boote können problemlos in unserem Kran oder über unsere Slipanlagen ins Wasser gebracht werden.
Uwe Fischer
1. Vorsitzender